
Das 1×1 der Begriffe
AUSZÄHLVERFAHREN
Mathematische Methode zur Sitzverteilung – z. B. d’Hondt oder Hare-Niemeyer.
Es gibt gleich mehrere Auszählverfahren für die Sitzverteilung in einem Kreistag, Stadtrat oder Gemeinderat (übrigens auch für Bundestag und Landtag). Im Grunde geht es dabei immer darum die Anzahl der Stimmen einer Wählergemeinschaft/Partei gerecht aufzuteilen. Denn die Prozentanteile einer Wählergemeinschaft/Partei sind nicht immer gleich identisch mit einem ganzen Sitz im zu wählenden Gremium. Es gibt also Bruchteilsitze. Je nach Verfahren gibt es dann unterschiedliche Verteilungen dieser Bruchteilsitze (Restsitze). Jüngst hat das Verfassungsgericht NRW ein Gesetz der CDSU,. SPD und Grünen als verfassungswidrig erklärt, worin diese Parteien ein neues Auszählverfahren einführen wollten, was die kleinere Gruppierungen klar benachteiligt hätte.
In NRW wird für die Kommunalwahl nach dem Divisorverfahren ausgezählt. Weitere Verfahren sind das d’Hondt, Harre/Niemeyer, Sainte-Laguë, Schepers: https://staatsrecht.honikel.de/berechnungsbeispiele-loesungen.htm
Das Berechnungsverfahren erklärt gut: https://staatsrecht.honikel.de/sitzzuteilungsrechner.htm
…und hier die Auszählung für Jülich von 2020: https://staatsrecht.honikel.de/sitzzuteilungsrechner.htm?sitze=38&prozent=0&parteien=7&p1=5233&p2=3323&p3=2785&p4=2196&p5=740&p6=0&p7=0
BRIEFWAHL
Du wählst per Post statt im Wahllokal – ideal, wenn du am Wahltag nicht da bist.
Jeder wahlberechtige Bürger erhält von der Stadtverwaltung eine Wahlbenachrichtigung. Darin steht deutlich, zu welchem Wahlkreis man gehört und in welches Wahllokal man zu gehen hat. Gleichzeitig aber bietet diese Benachrichtigung auch die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Dazu muss man das Antragsformular genauestens ausfüllen, unterschreiben und wieder zur Verwaltung zurücksenden oder persönlich abgeben. Dann erhält der Wähler an die angegebene Adresse (Wohnort, Urlaub, Dienstreise) die Wahlunterlagen zu seinem Wahlkreis. Das sind in der Regel vier farblich unterschiedliche Stimmzettel (Stadtrat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat). Hier hat man nun die Wahl durchzuführen. Dann werden diese Zettel in den beiliegenden blauen Umschlag gesteckt und verschlossen. Dieser blaue Umschlag wird dann in den Rücksendeumschlag gesteckt, zusammen mit einem weiteren beiliegenden Formular, wo der Wähler erklärt, dass genau er diese Wahl durchgeführt hat – Unterschrift nicht vergessen.
BÜRGERMEISTER:IN
Chef oder Chefin der Stadt – leitet die Verwaltung und setzt um, was der Stadtrat beschließt.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat im Grunde zwei Aufgaben. Einmal vertritt er/sie die Stadt oder Gemeinde auch nach außen, als Erster Bürger und Repräsentant der Bürgerschaft. Zum anderen ist der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin Chef/Chefin der Verwaltung und damit Vorgesetzter der Beamten und Angestellten im Rathaus und in weiteren städtischen Einrichtungen (Schulen, Schwimmbad, Kindertagesstätten, …)
DIREKTKANDIDAT:IN
Person, die in einem Wahlbezirk direkt gewählt werden kann – wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt.
Bei der Stadtratswahl in Jülich werden 38 Mitglieder für den Stadtrat gewählt. Dies findet in zwei Schritten statt. In 19 Wahlkreisen der Stadt wird je ein Kandidat direkt in den Stadtrat entsandt – und zwar der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Es kann eine Stimme entscheiden (Beispl. Wahl 2020 in Kirchberg: SPD 170 Stimmen, UWG JÜL 169 Stimmen). Die anderen 19 Mitglieder des Stadtrates werden über die Reserveliste bestimmt.
INTEGRATIONSRAT – WAHL
Gremium für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Er wird extra gewählt, wenn du wahlberechtigt bist.
Weitere Informationen: https://www.juelich.de/integrationsratswahl2025
KREISTAG
„Parlament“ des Kreises Düren – trifft Entscheidungen für alle Städte im Kreis, z. B. bei Buslinien oder Berufsschulen.
Der Kreistag wird von den Bürgerinnen und Bürgern zum gleichen Termin wie der Stadtrat gewählt. Er entscheidet über Angelegenheiten, die eine Kommune nicht erledigen darf oder aus Kapazitätsgründen nicht erledigen kann. So sind z.B. das Katasteramt (Grundstücksamt) und das Straßenverkehrsamt beim Kreis angesiedelt. Die Bauverwaltung obliegt teilweise oder ganz den Städten und Gemeinden, bei kleineren Gemeinden ist in der Regel der Kreis zuständig. Der Kreis kontrolliert auch die Finanzen der Städte und Gemeinden und muss den Haushalt genehmigen. Die Mitglieder des Stadtrates üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Der Kreistag in Düren hat 54 Mitglieder, es können aber durch Überhang- und Ausgleichmandate mehr werden.
LANDRAT/LANDRÄTIN
Siehe Bürgermeister – jedoch zuständig für das gesamte Kreisgebiet und die Kreisverwaltung.
Verwaltungschef des Kreises Düren – steuert die Kreisbehörden und setzt Kreistagsbeschlüsse um.
RESERVELISTE
Rangfolge, mit der Parteien ihre Kandidat:innen aufstellen – entscheidend bei der Verteilung über die Reserveliste.
Jede Wählergemeinschaft/Partei stellt vor der Wahl eine sogenannte Reserveliste auf. Hieraus werden nun die restlichen 19 Mitglieder des Stadtrates ausgezählt. Wer in der Reserveliste ganz oben steht, bekommt als erster den Zuschlag (es sei denn er ist schon als Direktkandidat im Stadtrat eingezogen, dann kommt der nächste Listenplatz dran). Damit werden auf der reserveliste soviele Listenplätze für den Stadtrat ausgezählt, wie die Wählergemeinschaft/Partei zugerechnet bekommt.
ORTSCHAFTSRAT/BEZIRKSVERTRETUNG
Gremium, das die örtliche Verwaltung zu wichtigen Angelegenheiten berät und ein Vorschlagsrecht hat.
In Nordrhein-Westfalen wird der Ortschaftsrat in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen gebildet, um die Interessen der Bürger in den jeweiligen Ortschaften zu vertreten. Der Ortschaftsrat ist ein beratendes Gremium, das die örtliche Verwaltung zu wichtigen Angelegenheiten berät und ein Vorschlagsrecht hat. In größeren Städten werden Bezirksvertretungen gewählt, um die Belange einzelner Stadtbezirke zu vertreten. Bei Ortschaftsräten wird die Entscheidungskompetenz gezielt in die Hände der Menschen vor Ort gelegt. Die entscheiden und über ihre Belange direkt und selbst – das ist echte Demokratie. Häufig abgelehnt wird es von etablierten Parteien, da sie Machverlust befürchten, denn in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz führt dies seit Jahren dazu, dass Parteien nicht mehr in den Stadt- und Gemeinderäten vertreten sind, stattdessen mehrere Bürgergruppierungen, also Wählergbmeinschaften.
ORTSVORSTEHER:IN / ORTSBÜRGERMEISTER:IN
Vertritt den Ort nach außen und wird als als Mitarbeiter:in der Verwaltung vereidigt.
In den meisten Kommunen ist es üblich, dass in den zugehörigen Dörfern, Ortsteilen oder Stadtteilen ein Vertreter gewählt wird, der den Ort nach außen repräsentiert. Zudem wird der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin auch als Mitarbeiter:in der Verwaltung vereidigt, womit er dann auch Verwaltungshandeln vor Ort erledigen kann. Ein typische Beispiel sind z.B. Beglaubigungen von Schriftstücken, Zeugnissen etc. . In der alltäglichen Praxis ist der Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin Kümmerer oder Kümmerin des Dorfes, Ortsteils, Stadtteils und damit ein wichtiges Bindeglied zum Bürgermeister und zur Stadtverwaltung. Der Ortvorsteher wird nicht vom Bürger direkt gewählt, sondern je nach politischer Mehrheit in seinem Dorf, Ortsteil, Stadtteil vom Rat der Stadt gewählt. Hat eine Wählergemeinschaft/Partei im Ort die absolute Mehrheit muss der Ortsvorsteher aus ihren Reihen kommen. Ansonsten kann er Stadtrat auch andere Entscheidungen gegen die stärkste politische Kraft im Ort treffen. In manchen Gemeinden heißen die Ortsvorsteher auch Ortsbürgermeister (z.B. in Aldenhoven)
PARTEIEN
Organisationen mit politischen Zielen. Sie stellen Kandidat:innen auf und werben um Stimmen.
Eine Partei ist eine Organisation politisch gleichgesinnter Menschen. Parteien verfolgen bestimmte wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle etc. Vorstellungen (oft spricht man hier auch von Ideologien der Parteien – also einem politischen Leitbild). Dies ist in einem Grundsatzprogramm (meist auf Bundesebene) festgeschrieben, was dann auch für die Landes- und Kommunalableger der einzelnen Parteien gilt. – weitere Infos: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17992/partei/
RATSAUSSCHÜSSE (Pflicht und freie)
Gruppen im Stadtrat für einzelne Themen (z. B. Schule, Umwelt). Pflicht-Ausschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind folgende Ausschüsse gesetzlich verpflichtend (Pflichtausschüsse) für jede Kommune: Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss. Zusätzlich ist der Wahlprüfungsausschuss pflichtgemäß zu bilden. Der Rat der Gemeinde kann die Aufgaben des Finanzausschusses auf den Hauptausschuss übertragen.
Freiwillige Ausschüsse können im Grunde beliebig gebildet werden.
In Jülich gibt es:
- PUB – Planungs-, Umwelt-, Bauausschuss – Vorsitzender Heinz Frey, UWG JÜL
- KDSW – Kultur-, Dorf- und Stadtentwicklung sowie Wirtschaft – Vorsitzender Phillip Gavel, CDU
- JUFISS – Jugend-, Familien-, Schul- und Sportausschuss.
RESERVELISTE
Liste mit Kandidat:innen, die über das Gesamtergebnis einer Partei in den Rat oder Kreistag einziehen.
Jede Wählergemeinschaft/Partei stellt vor der Wahl eine sogenannte Reserveliste auf mit den Kandidaten und Kandidatinnen, die aus ihren Reihen in den Stadtrat einziehen sollen. Hieraus werden nun die restlichen 19 Mitglieder des Stadtrates ausgezählt, je nach Wahlergebnis. Scheidet während der Wahlperiode ein Mitglied aus dem Stadtrat aus, rückt in der Regel der Bewerber nach, der als nächster auf der Reserveliste steht. ABER nicht zwingend: Bei der Reserveliste können auch sogenannte Koppelkandidaten festgelegt werden, die genau dann nachrücken, wenn ein Mitglied, dessen Koppelkandidat sie sind, aus dem Stadtrat ausscheidet.
STADTRAT
Gremium, das über Entscheidungen in der Stadt Jülich abstimmt – z. B. zu Schule, Verkehr, Freizeit.
Der Stadtrat (in kleineren Kommunen ist das der Gemeinderat) ist das höchste Organ in der Kommunalpolitik. Hier finden sich die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreter einer Stadt oder Gemeinde zusammen. Dieses Gremium entscheidet über die Entwicklung der Stadt oder Gemeinde. Dazu gehören zunächst die Finanzen, also die Höhe der Gewerbesteuer und der Grundsteuer, zudem u.a. auch die Hundesteuer. Auch die Gebührenhaushalte für Abfallentsorgung, Winterdienst etc. werden hier beschlossen. Mit den Ausgaben entscheidet der Stadtrat z.B. über Investitionen in Gebäude und Grundstücke, über Investitionen in öffentliche Projekte (u.a Schulen, Schwimmbäder, kommunale Straßen, Spielplätze, Bürgerhallen…). Die Mitglieder des Stadtrates üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Der Stadtrat in Jülich hat 38 Mitglieder, es können aber durch Überhang- und Ausgleichmandate mehr werden.
STELLVERTRETENDE BÜRGERMEISTER / STELLVERTRETENDE BÜERGEMEISTERIN
Vertretung des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin bei Terminen oder in der Öffentlichkeit – meist ehrenamtlich.
In allen Kommunen werden aus dem jeweiligen Rat heraus Stellvertreter:innen des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin gewählt, die vor allem die Aufgabe der Repräsentation wahrnehmen. Die Anzahl wird im Rat festgelegt, in der Regel 1 bis 3.
STELLVERTRETENDER LANDRAT /STELLVERTRETENDE LANDRÄTIN
siehe stellv. Bürgermeister / stellv. Bürgermeisterin
Vertretung des Landrats bzw. der Landrätin, z. B. bei Sitzungen oder offiziellen Anlässen
STICHWAHL
Zweite Runde der Wahl, wenn kein:e Kandidat:in über 50 % der Stimmen erreicht – die beiden besten treten nochmal an.
Bei der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin gibt es einen ersten Wahlgang mit allen Kandidaten/innen. Erhält keienr der Bewerber/innen die absolute Mehrheit (als mehr als 50%) findet 14 Tage später eine Stichwahl statt. Hier treten nun nur noch die beiden Erstplatzierten zur Wahl an. Damit ist sichergestellt, dass einer der beidern ehr als 50% erhält und damit Bürgermeister/in wird.
ÜBERHANGMANDATE
Zusätzliche Sitze, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten und Kandidatinnen hat als Ihr nach dem Verhältniswahlrecht zustünde. Diese Überhangmandate entstehen in der Regel dann, wenn eine Wählergruppierung/Partei bei der Wahl der Direktkandidaten und Kandidatinnen (Mehrheitswahlrecht) mehr Sitze im Gremium erhalten hat, als ihr nach dem Auszählverfahren (Verhältniswahlrecht) zustehen. Diese Überhangmandate führen zur Vergrößerung der ursprünglich festgelegten Anzahl der Mitglieder eines Gremiums (Kreistag, Stadtrat).nglich festgelegten Anzahl der Mitglieder eines Gremiums (Kreistag, Stadtrat).
Der Stadtrat (in kleineren Kommunen ist das der Gemeinderat) ist das höchste Organ in der Kommunalpolitik. Hier finden sich die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreter einer Stadt oder Gemeinde zusammen. Dieses Gremium entscheidet über die Entwicklung der Stadt oder Gemeinde. Dazu gehören zunächst die Finanzen, also die Höhe der Gewerbesteuer und der Grundsteuer, zudem u.a. auch die Hundesteuer. Auch die Gebührenhaushalte für Abfallentsorgung, Winterdienst etc. werden hier beschlossen. Mit den Ausgaben entscheidet der Stadtrat z.B. über Investitionen in Gebäude und Grundstücke, über Investitionen in öffentliche Projekte (u.a Schulen, Schwimmbäder, kommunale Straßen, Spielplätze, Bürgerhallen…). Die Mitglieder des Stadtrates üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Der Stadtrat in Jülich hat 38 Mitglieder, es können aber durch Überhang- und Ausgleichmandate mehr werden.
WAHLBERECHTIGUNG
Du darfst bei der Kommunalwahl in NRW wählen, wenn du 16+, in Jülich gemeldet und EU-Bürger:in bist.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
WÄHLERGEMEINSCHAFTEN
Unabhängige Gruppen, meist lokal aktiv – treten ähnlich wie Parteien zur Wahl an (z. B. UWG JÜL).
Wählergemeinschaften sind parteiunabhängige Gruppierungen, die sich in der Regel auf kommunaler Ebene (Kreis, Stadt, Gemeinde, Ortsteil) engagieren. Oft heißen sie Bürgerliste (BL), Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), Freie Wählergemeinschaft (FWG), Bunte Liste… Sie werden bei Kommunalwahlen im Grunde den Parteien gleichgestellt. Sie vertreten damit genau die spezifischen lokalen Interessen einer Kommune, wie z. B. Handel und Gewerbe vor Ort, Stadtentwicklung. Häufig unterstützen sie parteipolitisch unabhängige Kandidaten für das Bürgermeisteramt (sogenannte Einzelbewerber, die keinen Parteiapparat hinter sich haben) Den etablierten Parteien werfen Wählergemeinschaften oft vor, von oben, also der Parteizentrale gesteuert zu sein und keine statt Sachpolitik für die Kommune ideologische geprägte Politik zu betreiben. Letzteres wird häufig auch noch verknüpft mit der Einflussnahme bestimmter Gruppen der Gesellschaft (sogenannter Lobbyismus).
WAHLLOKAL
Ort, an dem du am Wahltag persönlich wählen kannst – steht auf deiner Wahlbenachrichtigung.
In der Stadt Jülich gibt e in jedem Dorf/Ortsteil/Stadtteil ein Wahllokal, bzw. Stimmlokal – in der Innenstadt werden manchmal mehrere an einem Ort zusammengefasst. In kleinen Orten wie Daubenrath, Merzenhausen… werden sogenannte Stimmbezirke gebildet, die dann mit einem weiteren Stimmbezirk (z.B. Altenburg/Selgersdorf, bzw. Barmen) zusammengefasst werden als ein Wahlbezirk. Wichtig dabei: In jedem Wahlbezirk wird ein Direktkandidat für den Stadtrat gewählt, also einer für Altenburg, Daubenrath und Selgersdorf, ein weiterer für Barmen und Merzenhausen. Aber für die Bestellung/Wahl des Ortsvorstehers ist das Ergebnis im Stimmbezirk entscheidend – somit gibt es je eine(n) Ortsvorsteher(in) in Altenburg und Daubenrath und Selgersdorf.
WAHLVERFAHREN / -SYSTEME
Regeln, wie gewählt und ausgezählt wird – z. B. Verhältniswahl oder Mehrheitswahl.
Es gibt ganz verschiedene Wahlsysteme und Auszählverfahren, die ganz entscheidend das Ergebnis einer Wahl beeinflussen können – und das bei völlig gleich abgegebenen Wählerstimmen. Im Kern fußen alle Wahlverfahren auf zwei Verfahren: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.
Das Mehrheitswahlrecht ist ganz einfach erklärt: der/die Kanadidat/in, die in einem Wahlkreis die meisten Stimme auf sich vereinigen kann, ist gewählt, alle andern Stimmen fallen weg, haben keine Bedeutung (so wird z.B. das Parlament in England gewählt).
Das Verhältniswahlrecht bringt alle abgegebenen Stimmen in ein einfache Prozentverhältnis, nach dessem Ergebnis die zu wählenden Sitze im Gremium (Parlament, Stadtrat…) vergeben werden. Da es natürlich nicht im in ganzen Zahlen(sprich Sitzen aufgeht) gibt es unterschiedliche Auszählverfahren, um die sogenannten „Bruchteilsitze“ zu vergeben. (interessant: Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes vom 21.05.2025)
Sehr häufig werden Mischformen der beiden Verfahren angewandt. So z.B. bei der Wahl zum Bundestag und Landtag, wo jeder Wähler zwei Stimmen hat: die Erststimme mit Mehrheitswahlrecht entscheidet über den Direktkandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wird unter Anwendung des Verhältniswahlrechtes über die Listenplätze im Parlament entschieden.
KOMMUNALWAHL NRW: Hier hat jeder Wähler nur eine Stimme, die zweimal ausgezählt wird. Einmal entscheidet diese Stimme direkt über den Direktkandidaten – und zwar nach dem Mehrheitswahlrecht (s. Direktkandidat). Dann wird jede Stimme aus jedem Wahlkreis zusammenaddiert und das ergibt dann das Gesamtwahlergebnis der Wählergemeinschaften/Parteien. Und diese werden nun nach dem Verhältniswahlrecht ausgezählt mit vorher (im Kommunalwahlgesetz NRW) festgelegten eher komplizierten Auszählverfahren.